Die Livekomm haut ne Menge Kohle raus, wenn Clubs ihre Technik digitalisieren. Das kann Licht sein, oder ein digitales Mischpult, aber auch DJ Equipment. Antragsberechtigt sind Live-Musikspielstätten mit einem festen Sitz in Deutschland, (wovon man eiegntlich ausgehen sollte) einer maximalen Kapazität von 2.000 Personen (was Großrausm Dissen raus kickt) und mindestens 24 Live-Musik-Veranstaltungen im Jahr. Der Betreiber muss die Musikspielstätte mindestens seit 12 Monaten betreiben und kann pro Spielstätte/Konzession maximal einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Vereine, die Live-Musikveranstaltungen in wechselnden Räumen durchführen . Das Förderprogramm dient zur erstmaligen technischen Umstellung von Live-Musikspielstätten auf digitale Aufführungstechnik. Gefördert werden Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro mit einer gestaffelten Förderung in Höhe von 900 bis 10.000 EUR. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Die Informationen zum Antrags- und Vergabeverfahren sind für die Antragsteller ab sofort auf den Seiten der Initiative Musik und der Livekomm verfügbar.
Für die „Digitalisierung der Aufführungstechnik in Livemusikspielstätten in Deutschland“ werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Verfügung 1,5 Mio. Euro, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel sowie etwaiger Bewirtschaftungsmaßnahmen und Sperren, zur Verfügung gestellt. Die LiveKomm entwickelte das Konzept und realisiert gemeinsam mit der Initiative Musik die Umsetzung des Förderprogramms.
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II Antragsverfahren
Das Antragsverfahren startet am 11. Januar 2016 um 10Uhr .
Antragsrelevante Unterlagen
vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular
unterzeichnete und vollständig ausgefüllte De-minimis-Erklärung
ein lückenloses Jahresprogramm (Programmhefte, Flug– und Faltblätter oder ggf. Zeitungsberichte)
eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA oder vergleichbares) des abgelaufenen Geschäftsjahres
verbindliches Angebot für die geplante Anschaffung
Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung des Antragstellers in Kopie
gemeinnützige Vereine: Kopie des vom Finanzamt erteilten Gemeinnützigkeitsbescheids
Finanzplan (erhältlich im Onlineantrag)
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Für Fragen zum Antrag:
christian.landsmann(at)livekomm(dot)org
+49 (0)40 – 235 184 16
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