Musik ist kein Lärm, Musik ist Kultur und Kultur ist ein Grundwert!Bands, Musikclubs, Open Air Veranstaltungen und deren Publikum dürfen nicht weiter in Randbezirke verdrängt werden. Emissionsgesetzgebung mit Augenmaß für belebte Innenstädte urbaner Metropolen

Im Bundesrat wird die Einführung des neuen Gebietstyps „Urbanes Gebiet“ und eine Anpassung der TA Lärm debattiert. Im Rahmen der Länderanhörung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der TA Lärm scheint eine wünschenswerte Erhöhung der Immissionsrichtwerte für den neuen Gebietstypus unter dem Gesichtspunkt des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes zu hoch sein. Die Mehrzahl der Bundesländer steht einer Anhebung der Lärmwerte derzeit ablehnend gegenüber.

Im Rahmen der Bauplanungsrechtsnovelle 2016 fordern die Mitglieder der LiveKomm deshalb die verantwortlichen Politiker in den Bundesländern auf:

Passt die TA Lärm so an, dass ein geregeltes und gesetzessicheres Nebeneinander von Kultur und Wohnen in der Stadt möglich wird! Gemeininteressen sollten ÜBER Einzelinteressen von Anwohnern steht. Es darf nicht sein, dass durch Nahverdichtung in Innenstädten existierende Musikspielstätten verdrängt werden, in dem neue Anwohner ihren Wunsch nach absoluter Ruhe in Ausgehviertel durchsetzen. Daher muss dies weitere Veränderungen des individuellen Schutzes im Bundesimmisionschutzgesetzes mit sich bringen. Ein behördlicher Vorgang sollte erst eingeleitet werden, wenn sich eine organisierte Interessengruppe von mindestens fünf (Miet)Parteien beschwert. Des Weiterem muss im Rahmen einer Neuordnung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Verlagerung der Messpunkte in das Wohnungsinnere beinhalten.

Durch strenge Nichtraucherschutzgesetze der Länder, welche die Schaffung von innenliegenden Raucherräumen nicht ermöglichen, wurden bereits vielerorts neue Nachbarschaftskonflikte geschaffen, welche Musikspielstätten wie Anwohner gleichermaßen belasten und die einige Spielstätten in eine existenzbedrohliche Lage brachten. Aktuell besteht die Gelegenheit für eine Korrektur dieser gesetzlichen Fehlentwicklung.

Stoppt die Verdrängung von Musikclubs! Schützt Kulturschaffende und deren Musikbühnen für die Künstler von heute und morgen! Kulturangebote müssen auch in Zukunft – genau wie der Sport – in Innenstädten Raum finden. Erhöht die zulässigen dB Werte in urbanen Innenstadtlagen in der TA Lärm!

Dieser Appell wird unterstützt von den folgenden Organisationen:

Clubkombinat Hamburg
Clubcommission Berlin
Club- und Kulturkommission Augsburg
Clubverstärker Bremen
Clubs am Main
Clubkollektiv Stuttgart
EventKultur Rhein Neckar
LiveKommbinat Leipzig
KlubKomm Köln
Klub Netz Niedersachen
Kulturliga Nürnberg
Rock.Büro SÜD | Verband für Popkultur in Bayern

… und vertreten die Interessen von mehr als 400 Musikspielstätten in ganz Deutschland.

Der Vorstand der Live Musik Kommission e.V.

Hintergrund

Parallel zur Einführung des neuen Gebietstyps „Urbanes Gebiet“ (oder „Mischgebiet der Innenentwicklung“) ist eine Anpassung der TA Lärm für dieses Gebiet von 63 dB(A) tags und 48 dB(A) nachts vorgesehen. Diese Werte liegen zwischen den Werten des Mischgebiets (60 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts) und Gewerbegebiets (65 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts).

Bedeutung hat die TA Lärm für Genehmigungsverfahren von Gewerbe- und Industrieanlagen sowie zur nachträglichen Anordnung bei bereits bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen – und damit auch für die Existenz bestehender Musikclubs und die Neuansiedlung von Musikspielstätten.