Eine Seminararbeit von Joel Uschinski.

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

  1. GEMA

1.1 Allgemeines zur GEMA

1.2 Geschichte

1.3 Rechtsgrundlage

1.4 Umsatz

  1. Die Berliner Clubkultur

2.1 Allgemeines

2.2 Geschichte

2.3 Kultur

  1. Die GEMA und die Clubkultur

3.1 Tarife

3.2 Diskussion

3.3 Tarif VR-Ö

3.4 C3S

Fazit

Anhang

Quellenverzeichnis

Einleitung

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, befasst sich mit der Einhaltung von Musik- und Tonträgerrechten. Wer öffentlich Musik von Anderen benutzen und wiedergeben will, muss erst den Urheber um Erlaubnis fragen. Da dies in den meisten Fällen schwer umsetzbar oder sogar unmöglich ist, gibt es die GEMA. Viele Urheber sind mit ihr verknüpft oder selbst, beispielsweise als Komponisten, in ihr tätig. So kann man dort bestimmte Lizenzen erwerben, um die Musik öffentlich abspielen zu dürfen.[1]

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Beeinflussung der GEMA in der Berliner Clublandschaft. Zahlreiche Proteste brachten dieses Thema in die Öffentlichkeit. Im Jahr 2013 legte die GEMA beispielsweise eine Tarif-Reform vor, ohne eine Diskussion mit Be-troffenen unternommen zu haben. Diese Tarif-Reform sah eine Erhöhung von bis zu  2000 %  der Gebühren vor. Diese Summen gefährdeten vor allem Veranstalter und Besitzer kleinerer Clubs und Betriebe, für die, ab dort an, ein Aus in Sicht stand.

In diesem Zuge startete am 04.04.2012 eine Online-Petition gegen die Tariferhöhungen der GEMA. Innerhalb eines halben Jahres unterschrieben 305.112 Personen die Petition gegen das Vorhaben der GEMA. Dies löste zudem ein Bewusstwerden der Problematik in der Politik aus.[2] Um dieses Thema objektiv zu beleuchten wird im ersten Kapitel das Wesen der GEMA erläutert. Zudem wird, um das Wirken der GEMA nachvollziehen zu können, die Geschichte und die Rechtsgrundlage skizziert. Es folgen Meinungen und Betrachtungs-möglichkeiten um das Handeln der GEMA von möglichst vielen Seiten zu beleuchten.[3]

Das zweite Kapitel handelt von der Berliner Clubkultur selbst. Auch hier wird die Geschichte skizziert, um den kulturellen Einfluss zu ergründen und das Clubleben szenetechnisch zu analysieren. Im dritten Kapitel werden beide Bereiche kombiniert und es werden die Tarife für Clubs und Musikkneipen geschildert. Es wird auf das Jahr 2013 und die mit ihr zusammenhängende Tarifreform eingegangen, wobei auch Hintergründe thematisiert werden. Zudem wird der kulturelle Wert beleuchtet und in Zusammenhang mit den Normen und Forderungen der GEMA gebracht.                                                   

  1. GEMA

1.1 Allgemeines zur GEMA

Die GEMA ist ein Zusammenschluss aus Komponisten und Textdichtern als Urheber von Musikwerken sowie Musikverlegern.[4] Sie ist eine staatlich legitimierte Verwertungs-gesellschaft, die die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Musikwerken wahrnimmt.[5] Die Geschäftsstellen befinden sich in Hamburg, Wiesbaden, Nürnberg, Stuttgart und Berlin. In letzterer und in München sitzen zusätzlich die Generaldirektionen, in denen auch die Ver-sammlungen ausgetragen werden. In Berlin und Dresden gibt es außerdem noch Kunden-center.[6]

Die GEMA besteht aus rund 70.000 Mitgliedern. Von ihnen sind 4000 „ordentliche“ Mitglieder und die restlichen 66.000 außerordentliche und angeschlossene Mitglieder. Unter den 4000 „ordentlichen“ Mitgliedern wird jährlich eine Versammlung durchgeführt, in der Beschlüsse, Entscheidungen und Verteilungspläne für Lizenzeinnahmen besprochen werden. Die restlichen 66.000 Mitglieder werden von ihren gewählten 64 Delegierten vertreten. Die GEMA selbst bezeichnet diese Mitgliederversammlung als „zentrales Organ“.4

Das „Lenkungs- und Kontrollorgan“, der Aufsichtsrat, besteht aus 6 Komponisten, 5 Ver-legern und 4 Textdichtern, welche in der Mitgliederversammlung ernannt werden. Jede Berufssparte verfügt zudem über 2 Stellvertreter.[7] Sie entscheiden über „wesentliche En-twicklungen und Maßnahmen der GEMA-Geschäftspolitik.“4 Zudem gibt es neben dem Aufsichtsrat und der Mitgliederversammlung noch den GEMA-Vorstand. Er besteht aus drei Männern, Dr. Harald Heker, Lorenzo Colombini und Georg Oeller, und verantwortet die wirt-schaftliche Entwicklung durch das operative Geschäft. Diese sind zugleich angewiesen einen jährlichen Transparenzbericht dem Aufsichtsrat und der Mitgliederversammlung vorzu-legen.4,[8]  

Der Handlungsraum der GEMA ist zwar nur innerhalb Deutschlands, jedoch vertritt sie auch Komponisten und Verleger aus der ganzen Welt.[9] Dies läuft über sogenannte Gegenseitigkeitsverträge, die die GEMA mit Verwertungsgesellschaften anderer Länder abgeschlossen hat, so dass sich letztendlich ein „Verwertungsgesellschaften-Netz“ bildet.8

1.2 Geschichte

Das Literatururhebergesetz, auch Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst, wurde am 19. Juni 1901 erlassen und trat am 1. Januar 1902 in Kraft.[10] Es beinhaltet das Gesetz, dass musikalische Werke nur öffentlich aufgeführt werden dürften, wenn der Urheber zugestimmt hatte.[11]

Etwa ein Jahr später wurde die „deutsche Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht“ ,kurz AFMA, von der Genossenschaft deutscher Tonsetzer (GDT) gegründet. Sie war die erste Verwertungsgesellschaft Deutschlands und ging überwiegend vom Komponisten Richard Strauss, als auch von den Komponisten Hans Sommer und Friedrich Rösch aus.[12] Zeitgleich konkurrierten zwei weitere Verwertungsgesellschaften mit der AFMA, welche sich letztendlich 1933 zusammen mit der AFMA zur STAGMA (Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte) zusammenschlossen. Die STAGMA bestand aus unnachgiebigen Nationalsozialisten und als Prämie für Mitarbeiter wurde z.B. auch Adolf Hitlers „Mein Kampf“ verschenkt. Dies hatte zur Folge, dass etwa 8000, in der Reichsmusikkammer organisierte, Juden ein Berufsverbot bekamen, was einen enormen kulturellen Einbruch mit sich zog.[13] Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand die STAGMA zwar noch, wurde aber ab dem 24. August 1947 in den heutigen Namen GEMA umbenannt und fuhr unter dieser Bezeichnung ihre Arbeit fort.10

Im Jahr 2010 kam die GEMA wieder in den Fokus, als sie einen Rechtsstreit mit dem Internetportal Youtube begann. Die GEMA forderte ein Beitrag von 0,375 Cent pro Aufruf bestimmter Musikvideos. Auf der Grundlage exemplarisch ausgewählter 1000 Titeln hatte sie einen Streitwert von etwa 1.6 Millionen € errechnet. Diesen Rechtsstreit verlor sie im Jahr 2012. Youtube löschte als Reaktion auf den Streit einige Videos. Youtube-Videos wurden teilweise gesperrt und immer mehr Uneinigkeiten entstanden. Dies endete im Jahr 2016, nachdem sich beide Seiten auf einen Lizenzvertrag einigen konnten. „Für die GEMA und ihre Mitglieder ist der Vertragsabschluss mit Youtube ein Meilenstein“[14],so Thomas Theune, Direktor Sendung und Online der GEMA, der für die Verhandlungen mit der Google-Tochter verantwortlich war.13

1.3 Rechtsgrundlage

Die GEMA bezieht ihr Recht seit 2016 aus dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG).  Die Rechtsgrundlage basiert auf den §9 und §34.

       § 9 Wahrnehmungszwang

„Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, auf Verlangen des Rechtsinhabers Rechte seiner Wahl an Arten von Werken und sonstigen Schutzgegenständen seiner Wahl in Gebieten seiner Wahl wahrzunehmen, wenn

  1. die Rechte, die Werke und sonstigen Schutzgegenstände sowie die Gebiete zum Tätigkeitsbereich der Verwertungsgesellschaft gehören und
  2. der Wahrnehmung keine objektiven Gründe entgegenstehen.

Die Bedingungen, zu denen die Verwertungsgesellschaft die Rechte des Berechtigten wahrnimmt (Wahrnehmungsbedingungen), müssen angemessen sein.“[15]

          § 34 Abschlusszwang

(1) Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen. Die Bedingungen müssen insbesondere objektiv und nichtdiskriminierend sein und eine angemessene Vergütung vorsehen.[16]

Das VGG löste am 24. Mai 2016 das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, welches am 1. Juni 2016 außer Kraft trat, ab. Auch im UrhWG k.a.Abk bezog die GEMA ihr Recht auf den Wahrnehmungs-(§6) und Abschlusszwang(§11). Diese haben sich nur leicht geändert. Beispielsweise kam zum ersten Teil des, damals §11, heutigen §34 nur der Satz „Die Bedingungen müssen insbesondere objektiv und nichtdiskriminierend sein und eine angemessene Vergütung vorsehen“15 dazu.[17],[18] Dieser Abschnitt kam hinzu, als einige Verwertungsgesellschaften ihre Macht ausnutzten und unberechtigte oder unfaire Pauschalen und Abgaben forderten.  Außerdem hatte auch die GEMA schon mehrere Konflikte, in der sie als diskriminierend beschrieben wurde. So zum Beispiel in einem Fall, wo die GEMA Abgaben für GEMA-freie Klezmerlieder in einem jüdischen Café und Restaurant in Berlin gefordert hatte und sogar einen, für die GEMA untypischen, „lückenlosen“ Beweis haben wollte.[19]

1.4  Umsatz

Den Umsatz der GEMA kann man aus ihren jährlichen Transparenzberichten entnehmen.[20] In den Berichten ist sowohl der jährliche Ertrag, als auch die jährliche Verteilungssumme aufgelistet. Zudem gibt die GEMA in ihren Listen die Finanzen aus den Vorjahren an. Um diese zu veranschaulichen wurde folgendes Diagramm(1) erstellt.[21],[22],[23]

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg zu vermerken, welcher vor allem durch Online-Inkasso und neue Reglements in Sachen Vergütungsrecht zustande kommt.22 So hat, nach §54 Absatz 1 des UrhG, der Urheber das Recht auf Vergütung von Herstellern von Geräten und Speichermedien, welche erlaubte Vervielfältigung ermöglichen.[24]

Der Umsatz der GEMA berechnet sich aus verschieden Kategorierechten. Die einzelnen Kategorien sind die Vervielfältigung und Verbreitung, Aufführung, Online, Sendung, Wiedergabe, Vorführung, vorher genanntes Vergütungsrecht und Auslandsansprüche.         Zudem gibt es Inkassomandate (für andere Verwertungsgesellschaften) und sonstige Erträge. Die größten Umsätze berechnen sich aus der Kategorie Sendung. Diese unterteilt sich in Hörfunk, Fernsehen und Kabelweitersendung, wobei Fernsehen den größten Umsatz macht. Jedoch fällt der Umsatz dieser Kategorie, mit einzelnen Ausnahmen, Jahr für Jahr, welcher jedoch mit dem Vergütungsanspruch einen Ausgleich erfährt.21,22

  1. Die Berliner Clubkultur

2.1 Allgemeines

Die Berliner Clubkultur besteht aus einem breiten Spektrum an Menschen, Ideen, Vorhaben und Musikrichtungen. Es gibt über 500 Musikorte mit insgesamt fast 3000 Musikveranstaltungen pro Monat. Am lebhaftesten ist die Szene in Kreuzberg, Neukölln und Friedrichshain. Am kreativsten in Treptow und im Wedding.[25]       

Die Hauptstadt gibt jährlich ca. zwei Millionen Euro an Fördergeldern für die Clubs und Musikorte aus, macht es Veranstaltern und Clubbesitzern jedoch von Zeit zu Zeit schwerer zu überleben und/oder einen neuen Ort zu schaffen. 24

So leidet selbstverständlich auch die Clubkultur Berlins unter der Gentrifizierung. Jahr pro Jahr schließen Clubs und es kommen nur wenige neue hinzu.[26] Immer mehr Leute ziehen nach Berlin, die Stadt wird teurer, enger und die Clubs werden aus der Innenstadt verdrängt.[27] An den Orten wo Clubs und Kulturstätten schließen mussten finden sich heute Bürogebäude von Investoren. So wird Schritt für Schritt ein wichtiger Kulturteil Berlins zerstört.

Trotz alledem ist die Clubszene Berlins kreativer und, gerade durch die Gentrifizierung, auch politisch engagierter als je zuvor.  

Beispiel dafür sind vor allem Tanzdemonstrationen, welche an erster Stelle von Leuten aus der Techno- und Houseszene veranstaltet werden und sich an momentane politische Situationen richten. So gab es 2018 beispielsweise den Zug der Liebe für mehr Toleranz und Nächstenliebe, die „Wem gehört die Stadt?“-Demo für Kulturflächen und gegen Spekulationsobjekte[28] und die Demonstration „AfD wegbassen“ gegen Fremdenhass und Rassismus.[29]  Im Aufruf der „Afd wegbassen“ heißt es: „Berlins Clubkultur ist alles, was die Nazis nicht sind und was sie hassen: Wir sind progressiv, queer, feministisch, antirassistisch, inklusiv, bunt und haben Einhörner.“[30]

Berlins Clubs haben einen besonderen Stellenwert, sie sind nicht nur für Feierwütige da, sondern beeinflussen maßgeblich Kultur und Stadtentwicklung.27

2.2 Geschichte

Die heute bekannte Clubszene entwickelte sich kurz nach dem Mauerfall, als eigentliche Jugendbewegung.

Die ersten Clubs waren das Ufo und die Turbine Rosenheim vor der Wende in West-Berlin, in denen überwiegend Acid-House gespielt wurde. Einer der bekanntesten Dj´s ist hier vor allem Matthias Roeingh, bekannt als Dr. Motte, welcher Dj in beiden Clubs war. 1989 erfand er mit Freunden die Love-Parade, welche nach ein paar Jahren weltweites Ansehen erlang.[31] Nach der Wende entstand zusätzlich eine ungeahnte Freiheit und damit auch viele Freiräume. 1990 wurden diese Freiräume besetzt und es wurden erste frühere Techno und Acid-House Partys gefeiert. Fehlende Gesetze, ungeklärte Besitzverhältnisse, als auch die Aufbruchsstimmung der Berliner forderte die Entwicklung dieser Szene und die Techno-Fans schufen ihre eigene Infrastruktur. Erste richtige Clubs, die die Szene maßgeblich beeinflusst haben, waren der Tresor, der Bunker, das Planet und das E-Werk.[32],[33]

1993 fing die Rückübereignung an, welche einen großen Einschnitt in der Szene brachte. Besitzeigentümer wurden geklärt und viele Clubs mussten schließen.29

„Das Konzept hieß damals wie heute Zwischennutzung, bevor eine Bruchbude abgerissen wurde oder einer anderen Nutzung zugeführt wurde ließ man dort gerne alternative Nutzung zu[…].“[34] Doch obwohl viele Clubs schließen mussten, hörte die Szene nicht auf zu wachsen. Es wurden neue Freiräume gefunden, größere und längere Partys gefeiert und die Energie wurde immer größer.30

Zum Millennium hin wuchs die Loveparade auf mehrere Millionen Besucher pro Jahr und weltweit verstand man unter Clubs nur noch Diskos mit elektronischer Musik. In Berlin kultivierte sich die Underground-Kultur. Es fanden Partys an geheimen Orten statt und die allgemeine Szene war verdeckt und zurückhaltend..[35] 1997 bildete sich, gegen die Kommerzialisierung der Loveparade, die Fuckparade, welche bis heute jährlich durch Berlin zieht.

Vom Jahr 2000 bis heute öffnen viele neue Clubs und es werden kaum  noch  illegale Raves, welche vergleichbar  mit damals sind, gefeiert. Vor allem etablierte sich die Open-Air Kultur in Berlin.  Berühmte Berliner Clubs heutzutage sind das Watergate, das Berghain, der Tresor, der Kitkat-Club, die Griessmuehle, das About Blank, das House of Weekend und das Ritter Butzke.

2.3 Clubkultur

Berlins Clubkultur steht für ein offenes Miteinander, ist antirassistisch und –sexistisch und ist vor allem durch das Berghain oder den Kitkat-Club auch für Hedonismus und Erotik bekannt. Die Clubs in Berlin versuchen einen Zufluchtsort zu schaffen, in dem man die Realität vergessen kann und sich, ohne andere zu stören oder zu belästigen, ausleben kann.                                 

Die einzelnen Clubs schaffen clubabhängige Atmosphären, so sind manche Clubs, in denen ruhige Musik gespielt wird, eher zum „Entspannen“ geeignet, andere, wie das Kitkat, schaffen eine sexuell freizügige Atmosphäre und manche Clubs legen auch einen besonderen Wert auf Kreativität und Kunst.

Auch die Drogen-Kultur spielt hier eine große Rolle. Früh wurden Technoclubs in direktem Zusammenhang mit Drogenkonsum gebracht. Auch heute werden noch viele Drogen in Clubs konsumiert, jedoch nehmen auch „viele Leute […] keine Drogen mehr“.[36] Immer mehr Leute kommen, je nach Club und Veranstaltung, der Musik wegen und nicht, um Drogen zu nehmen. Das Problem mit den Drogen wird zwar nicht unbedingt kleiner, jedoch auch nicht wesentlich größer. Zudem finden in einigen Clubs und vor allem Festivals auch Aufklärungen statt.[37]

Ein weltweites Problem der Clubkultur ist vor allem die Kommerzialisierung der Musik. Kapitalisten bilden viele Nebenstränge der Szene mit Kommerzveranstaltungen und –festivals und der eigentliche Sinn der Musik und der Veranstaltung wird verfehlt.[38]

Berlins Nachtleben kämpft jedoch dagegen an und es gibt vergleichsweise wenige Kommerz-veranstaltungen. Natürlich sind die Clubs an Profit gebunden, jedoch beuten sie die Leute nicht so aus, wie es auf Kommerzveranstaltungen üblich ist. Oftmals finden in Berliner Clubs sogar Veranstaltungen statt, die den Großteil ihres Abendumsatzes an gemeinnützige Organisationen spenden oder zum Beispiel auch ganz auf  das Eintrittsgeld verzichten.

Wie in jeder Musikszene denken viele Angehörige gleich, wobei die Berliner Clubszene linksliberal auftritt.

  1. Die GEMA und die Clubkultur

3.1 Tarife

Die Tarife, die Clubs und Diskotheken zahlen müssen, berechnen sich aus unterschiedlichen Faktoren. Es wird betrachtet, wieviel Veranstaltungen pro Woche ausgeführt werden und wie groß die jeweiligen Veranstaltungsräume eines Clubs sind. Zudem spielt das Eintrittsgeld eine große Rolle. Der Vergütungssatz in Euro ist im Anhang zu finden.

Durchschnittlich veranstaltet ein Berliner Club 4 Partys pro Woche mit durchschnittlich 10€ Eintritt. Als Beispiel muss ein fiktiver Club, welcher 300m² groß ist und die vorher genannten durchschnittlichen Werte besitzt folgenden Tarif bezahlen:[39]

Monatliche Vergütung bei drei wöchentlichen Öffnungstagen und 6 Euro Eintritt:                                           1084,98€                  Weitere 288,15€ pro weitere 2€ Eintrittsgeld:                                                                                         +2*288,15€                        Pro weiteren Regelöffnungstag (120,56€/100m² +32,02€/weitere 2€ Eintritt)                      +  3*(120,56€+2*32.02 €)                                                                                                                                                                                 2215,08 €                 

3.2 Diskussion

Diese Summe ist beträchtlich, wenn man berücksichtigt, dass die Musik, die in Berliner Clubs gespielt wird, szeneabhängig für den Clubgebrauch zugeschnitten ist oder sogar erst live im Club produziert wurde und in dieser Form gar nicht unter GEMA-Musik fällt. Dies trifft jedoch nicht nur auf die Berliner Club- und Technoszene zu, sondern  auf  jegliche subkulturelle Ökonomieszenen, wie beispielsweise auch Punkclubs oder Reggae-Veranstaltungen.

So sammelt die GEMA die pauschalen Beiträge und verteilt sie von den Clubs an die Leute, die eh schon genug haben. Diese Leute werden an einem Punktesystem innerhalb der GEMA festgemacht. Umso öfter die Tracks eines Künstlers im Radio oder Fernsehen laufen und umso mehr Konzerte sie geben, umso mehr Punkte bekommen sie. Das Kapital wird aus der Nischenmusik genommen und fließt zu berühmten Mainstream-Musik Künstlern.[40] Die GEMA steht in einer Monopol-Stellung und zieht so Geld aus Musikszenen ab, in der sie eigentlich nicht gebraucht wird. Beispiel hierfür ist, wie auch schon in Punkt 1.3 genannt, eine jüdische Bar, welche Abgaben für Klezmerlieder geben sollte[41], als auch Mahnungen der GEMA an Kindergärten, welche Beiträge für gesungene Kinderlieder zahlen sollen.[42]

3.3 Tarif VR-Ö                                                                                                    

Zum Ende des Jahres 2012 fürchteten viele Clubbesitzer eine Schließung ihrer  Clubs, da die GEMA zum 01.01.2013 eine Tarifreform vorsah. Dieser Tarif VR-Ö beinhaltete, dass, anstatt nur der Clubs, jetzt auch die einzelnen Dj´s einen Beitrag zahlen müssen. Auch die Beträge der Clubs stiegen. Clubs müssten demnach teilweise 1400% mehr GEMA-Gebühren zahlen, was für einen Großteil von ihnen das Aus bedeutet hätte.

Anfang Juli haben über 600 Clubs und Diskotheken aus Protest für 5 Minuten die Musik ausgemacht. Am 25.06.2012 fand eine Demonstration gegen diese Tarifreform vor den Toren der Kulturbrauerei statt, in der die GEMA zeitgleich ein Mitgliederfest veranstaltete.[43] Zudem wurde eine Online-Petition gestartet, welche 305.112 Unterstützer fand und sich an den Petitionsausschuss des Bundestages richtete.[44] Am 13. Dezember 2012 wurden diese Unterschriften an die Justizministerin gegeben und zwei Wochen später wurde die Tarifreform für 2013 gestoppt.39 Die GEMA führte eine Übergangslösung ein, welche voraussah, dass die üblichen Beträge ab dem  01.01.2013 um 5% und ab 01.04.2013 nochmals um 10% angehoben werden.[45] Ab dem 01.01.2014 wurde die bis heute entsprechende Tarifstruktur eingeführt.[46] Trotz alledem steigen die GEMA-Gebühren Jahr für Jahr und es gibt noch immer keine zufrieden stellende Lösung.

 3.4 C3S und Monitoring                                                                                    

Die Cultural Commons Collecting Society (kurz C3S) ist eine aufstrebende Verwertungsgesellschaft, welche eine Alternative zur  GEMA werden will. Sie berücksichtigt alternative Musikszenen und versucht eine faire Regulation der Beiträge in szeneabhängigen Clubs zu schaffen. Dabei soll auch ein sogenanntes Monitoring stattfinden.[47] Hierbei nimmt ein technisches Gerät die in den Clubs gespielte Musik auf und analysiert sie nach lizensierten Titeln. Auch die GEMA arbeitet an einem Monitoring, welche die GEMA-Vermutung wegfallen lassen würde. Hierdurch kann die Clubszene zudem eine bessere Verhandlungs-position gegen die GEMA einnehmen.[48]

 

Fazit

Die Berliner Clubkultur, sowie andere subkulturelle Musikszenen, sind an die GEMA gebunden. Ob die zu zahlenden Beiträge eine faire Regulation ausmachen,  ist klar in Frage zu stellen. Die GEMA-Vermutung behandelt alle Clubs und Diskotheken gleich. Ob nun wirklich Pop und Schlager oder halt die Szenemusik gespielt wird, ist dabei schwer zu kontrollieren.

Monitoring-Systeme könnten eine Lösung der Problemfrage darstellen. Das GEMA-eigene Monitoring System sieht vor stichprobenartig 120 aus 5000 deutschlandweiten Clubs zu testen. Dabei soll jeweils eine Stunde aufgenommen werden und letztendlich eine Hochrechnung erfolgen.[49],50

 Problem hierbei ist, dass die einzelnen Clubszenen wieder, mit Clubs in denen GEMA-Musik läuft, in einen Topf gegeben werden und die Tarife dadurch sogar noch steigen könnten. Zudem  ist ein transparenter Nachvollzug nicht wirklich möglich und auch die Clubbesitzer und Dj´s haben keine wirkliche Möglichkeit nachzuweisen, dass nur GEMA-freie Musik gespielt wird.50

Alternativ wurde von einer Softwarefirma aus Berlin ein eigenes Monitoring-System entwickelt, welches die gesamte Musikspieldauer Berliner Clubs aufnehmen soll und in verschiedenen Clubs getestet wurde. Dies hatte bereits ein Trefferquote von über 90% und war somit konkurrenzfähig zum GEMA-Monitoring, jedoch beruft sich die GEMA nur auf ihre eigenen Erhebungen, sowie auf die GEMA-Vermutung und nimmt keine Playlists von Clubs oder Dritten an.[50]

Eine wirklich faire Regulation kann  nur stattfinden, wenn die Monopolstellung der GEMA aufgelockert werden würde und so Verwertungsgesellschaften wie C3S ein Stimmrecht bekommen würden. Unter dieser Voraussetzung könnten dann auch weitere Monitoring-Systeme getestet werden und es würde eine größere Datenbank geben, welche zu genaueren Hochrechnungen führen könnte.50

Bis es zu dieser Auflockerung kommt, kann man nur hoffen, dass die GEMA nicht eine weitere clubgefährdende Tarifreform, wie im Jahr 2013, plant, die weitere Einschnitte in die Clubkultur und somit auch der Stadtkultur mit sich bringen könnten. Viele Clubs halten sich gerade so an ihrer Existenz fest, welche von Monopolisten bedroht wird. Wenn die Clubs in Berlin weiter aussterben geht ein großer kultureller Teil verloren, da die Clubszene aus den Menschen besteht, die Berlin so bunt machen.

Berlins Clubkultur leidet folglich unter der GEMA, eine wirkliche Lösung kann jedoch auch nicht gefunden werden, da die Berliner Club- und damit auch Kreativszene zu wenig Handlungsspielraum besitzt. Weitere Tanzdemos könnten hierbei zur Aufklärung und Lösungsfindung dienen.

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[1] Aus: https://eventfaq.de/gema/ Stand: 01.09.2018

[2] Vgl.: https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-tarifreform-2013-gema-verliert-augenmass Stand: 03.09.2018

[3] Vgl.: Petrat, S. (2013): GEMA-Tarifreform 2013 – Debatte in der Kreativ- und Veranstaltungswirtschaft. Bachelorarbeit, Hochschule Mittweida

[4] Aus: https://www.gema.de/die-gema/ Stand: 01.09.2018

[5] Aus: https://www.golem.de/specials/gema/ Stand: 01.09.2018

[6] Vgl.: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/GEMA_Standorte_20170829.jpg                                             Stand: 01.09.2018

[7] Aus: https://www.gema.de/die-gema/organisation/aufsichtsrat/ Stand: 01.09.2018

[8] Vgl.:  https://www.gema.de/die-gema/organisation/vorstand/ Stand: 01.09.2018

[9] Vgl.: https://www.gema.de/musikurheber/tantiemen/tantiemenverteilung-ausland/#c151                                     Stand: 01.09.2018

[10] Aus: http://www.frommnordemann.de/index.php/gesetze/literatururhebergesetz                 Stand: 03.09.2018

[11] Aus: https://www.mz-web.de/kultur/urheberrecht-kleine-geschichte-der-gema-7285278    Stand: 03.09.2018

[12] Aus: https://onlineshop-diy.de/geschichte-der-gema/ Stand: 03.09.2018

[13] Vgl.: https://tapferimnirgendwo.com/2017/02/10/mein-kampf-fuer-die-gema/ Stand: 03.09.2018

[14] Aus: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/youtube-zahlt-gema-videos-sind-wieder-verfuegbar-14506526.html Stand: 04.09.2018

[15]§9 Abs. 1 VGG

[16]§34 Abs. 2 (1) VGG

[17]Vgl.: https://dejure.org/gesetze/UrhWG Stand: 08.09.2018

[18]Vgl.: https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/BJNR119010016.html Stand 08.09.2018

[19]Aus: https://tapferimnirgendwo.com/2017/02/10/mein-kampf-fuer-die-gema/ Stand:08.09.2018

[20] Aus: https://www.gema.de/die-gema/publikationen/geschaeftsberichttransparenzbericht/ Stand: 12.09.2018

[21] Aus: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Gema/geschaeftsberichte/Geschaeftsbericht_2012.pdf Stand: 12.09.2018

[22] Aus: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Gema/geschaeftsberichte/gema_geschaeftsbericht_2015.pdf Stand: 12.09.2018

[23]  Aus: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Gema/geschaeftsberichte/GEMA_Geschaeftsberich_Transparenzbericht_2017_interaktiv.pdf Stand: 12.09.2018

[24] Vgl.: §54 (1) UrhG

[25] Vgl.: https://www.berliner-zeitung.de/berlin/clubkultur-wie-kreativ-ist-berlin–26780550 Stand: 19.09.2018

[26] Vgl.: https://hauptstadtstudio.com/2011/09/13/berlins-clubkultur-erlebt-einen-tiefen-einschnitt-15-clubs-von-schliessung-bedroht/ Stand: 19.09.2018

[27] Vgl.: https://www.fritz.de/musik/popnews/2018/06/clubsterben-berlin-rosis.html             Stand: 19.09.2018

[28] Vgl.: https://de.eventbu.com/berlin/musikdemo-wem-gehort-die-stadt/5568404                Stand: 19.09.2018

[29] Vgl.: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-05/fd-demonstration-berlin-rassismus-gewerkschaften-clubkultur-techno-gegendemo Stand: 19.09.2018

[30] Aus: https://berlinkultour.de/blog/berliner-clubkultur-polisitiert-sich/ Stand: 19.09.2018

[31] Vgl.: http://www.spiegel.de/einestages/20-jahre-love-parade-a-949857.html Stand: 23.09.2018

[32] Party auf dem Todesstreifen-Soundtrack der Wende, arte 2014

[33] Berlin ´90-Der Sound der Wende, ZDF 2015

[34] Aus: http://www.tanith.org/?p=1343 Stand: 23.09.2018

[35] Willkommen im Club-25 Jahre Techno, arte 2014

[36] Dirty Doering Interview: Wandel der Drogen- Club- und Techno-Kultur | LeTalk | Part 3/5 aus: https://www.youtube.com/watch?v=uYaJ6pb1ZwM Stand: 26.09.2018                                     Dirty Doering: bürgerlich Velten Doering ist eine Berliner Szene-Legende und Betreiber des Berliner Labels „Katermukke“

[37] Vgl.: https://www.zeit.de/wissen/2018-04/akzeptierende-drogenarbeit-fixpunkt-clubs-aufklaerung-drogenkonsum Stand.: 29.09.2018

[38] Vgl.: https://www.welt.de/kultur/pop/article144987605/Es-geht-bei-Electronic-Dance-Music-nicht-um-Musik.html Stand.: 29.09.20118

[39] Aus: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_m_cd.pdf Stand: 01.10.2018

[40] Vgl.: https://www.berlin-mitte-institut.de/gema-das-problem-fuer-house-techno-djs/        Stand: 01.10.2018

[41] Vgl.: https://tapferimnirgendwo.com/2017/02/10/mein-kampf-fuer-die-gema/ Stand: 01.10.2018

[42] Vgl.: https://www.focus.de/finanzen/news/gema-kinderliedersingen-wird-gebuehrenpflichtig_aid_585144.html Stand: 01.10.2018

[43] Aus: https://www.tip-berlin.de/clubs-und-gema-streiten-uber-tarifreform/?acn-reloaded=1 Stand: 03.10.2018

[44] Vgl.: https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-tarifreform-2013-gema-verliert-augenmass#petition-main Stand: 03.10.2018

[45] Vgl.: https://www.gema.de/aktuelles/tarifreform-gema-und-bundesvereinigung-der-musikveranstalter-einigen-sich-auf-uebergangsloesung-fuer-2/ Stand: 03.10.2018

[46] Vgl.: https://www.gema.de/fileadmin/news_import/PM_GEMA_BVMV.PDF                            Stand: 03.10.2018

[47] Vgl.: https://www.c3s.cc/ueber-c3s/ Stand: 05.10.2018

[48] https://netzpolitik.org/2015/black-box-discotheken-monitoring-gema-kooperiert-mit-yacast-gti-entwickelt-track-genaues-system/ Stand: 05.10.2018

[49] Vgl.: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Informationen/information_diskothekenmonitoring.pdf Stand: 09.10.2018

[50] Vgl.: https://netzpolitik.org/2015/black-box-discotheken-monitoring-gema-kooperiert-mit-yacast-gti-entwickelt-track-genaues-system/ Stand: 09.10.2018

Anhang

Ⅰ:Aus: https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_m_cd.pdf  Stand: 10.10.18