Die Geförderten der ersten Förderrunde 2025 im Programm Labelförderung stehen fest – das Musicboard Berlin vergibt insgesamt 20.100,00 Euro an fünf Projekte. Gleichzeitig beginnt die zweite Förderrunde 2025 mit Antragsfrist am 15. Mai um 18 Uhr.

https://www.musicboard-berlin.de/foerderung/labelfoerderung

Im Programm Labelförderung vergibt das Musicboard Berlin regelmäßig indirekte Künstlerinnenförderungen an Labelbetreiberinnen. Gefördert werden konkrete Maßnahmen zur Etablierung eineseiner Newcomerkünstlerin im Bereich der Popmusik. Während die Förderung den Labels durch die finanzielle Unterstützung einzelner Aspekte eines Promotion- oder Marketing-Konzeptes flexibles Handeln ermöglicht, kommt den Künstlerinnen die Expertise der Labels zugute. Sowohl Labels als auch Künstlerinnen müssen in Berlin ansässig sein.
Die Förderungen werden auf Empfehlung einer unabhängigen Jury aus Expert*innen der Berliner Musikszene vergeben. 2025 setzt sich die Jury für das Programm Labelförderung zusammen aus Beate Dietrich (Mitgliederreferentin des VUT, Projektmanagerin MEWEM), Eva Rölen (Booking Agentin, Artist- und Event-Managerin), Ji-Hun Kim (Chefredakteur Das Filter, freier Dozent, DJ, Musikproduzent) und Peer Steinwald (Senior Director Creative Services bei Budde Music).

Fünf Berliner Labels erhalten insgesamt 20.100,00 Euro Förderung

In der ersten Förderrunde 2025 sind bis zur Antragsfrist am 15. Februar insgesamt 23 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 100.956,73 Euro eingereicht worden. Auf Empfehlung der Jury werden fünf Projekte mit insgesamt 20.100,00 Euro gefördert:

LABEL KÜNSTLER*IN FÖRDERSUMME

Napp Records Catnapp
5.000,00 Euro

FUU Ah! Kosmos
4.500,00 Euro

BPitch Control Sarah Sommers
4.500,00 Euro

Duchess Box Records Blake Harley
3.700,00 Euro

herz in schwarz LINA RE$A
2.400,00 Euro

Bewerbung für zweite Förderrunde ab sofort möglich

Mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der ersten Förderrunde beginnt das Online-Bewerbungsverfahren für die zweite Runde der Labelförderung 2025. Antragsfrist ist der 15. Mai um 18 Uhr. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel.